Vor Vereinbarung einer Untervermietung sollte die Zustimmung des Vermieters der Wohnung eingeholt werden.
Zur Erstellung des Untermietvertrages sind Daten des Vermieters des Hauptmietvertrages, des untervermietenden Mieters, des/der Mietinteressenten, der Mietwohnung, des Mietverhältnisses und des Bankkontos für die Mietzahlung einzugeben.
Es ist möglich, individuelle Vereinbarungen, wie die gemeinsame Nutzung gewisser Flächen (z. B. Küche, Bad) und Verpflichtungen des Untermieters (z. B. Beteiligung an Reparaturkosten) im Vertrag zu fixieren.
Wählen Sie die Anlagen aus, die Sie dem Vertrag beifügen wollen!
Grundriss
Hausordnung
Betriebskostenaufstellung
Kopie des Hauptmietvertrages
Übergabeprotokoll
Geben Sie Namen und Anschrift des Hauptmieters ein!
Name:
Straße:
Hausnummer:
PLZ:
Ort:
Gehört eine weitere Person zur Hauptmieterseite?
Geben Sie Namen und gegenwärtige Anschrift des Untermieters ein!
Name:
Vorname:
Geb.-Datum:
Straße:
Hausnummer:
PLZ:
Ort:
Gehört eine weitere Person zur Untermietpartei?
Geben Sie Namen und Anschrift des Vermieters ein!
Name:
Straße:
Hausnummer:
PLZ:
Ort:
Gehört eine weitere Person zur Vermieterseite?
Geben Sie Anschrift und Lage der Wohnung ein, in der die unterzuvermietenden Räume liegen!
Straße:
Hausnummer:
PLZ:
Ort:
Lage/Nr.:
Bezeichnen Sie die Räume, die dem Untermieter zur alleinigen Nutzung übergeben werden!
Räume (1 Zimmer links vorn)
Geben Sie die Wohnfläche der untervermieteten Räume an!
Wohnfläche
Geben Sie die Mieträume in der Wohnung ein, die Haupt- und Untermieter gemeinsam nutzen!
Mitnutzung von (Küche, Bad)
Wird dem Untermieter für weitere außerhalb der Wohnung liegende Flächen ein Mitnutzrecht eingeräumt?
Geben Sie diese Flächen an, die der Untermieter mit nutzen darf!
Mitnutzung von (Mieterkeller, Trockenraum)
Liegt dem Vertrag ein Grundriss bei, aus dem alle untervermieteten und gemeinsam genutzten Räume hervorgehen?
Wieviele Personen werden die Mieträume beziehen?
Anzahl:
Welche Schlüssel werden dem Untermieter übergeben?
Schlüssel (1 x Haustür, 2 x Wohnung)
Wird die Mietsache möbliert vermietet?
Welche Möblierung umfasst die Mietsache?
Möblierung (komplettes Schlafzimmer (Doppelbett, Kleiderschrank, 2 Stühle))
Wann beginnt das Untermietverhältnis?
Vertragsbeginn:
Wird das Untermietverhältnis auf einen bestimmten Zeitraum befristet?
Geben Sie das Ende des Mietverhältnisses ein!
Mietende:
Formulieren Sie möglichst genau die Begründung für die Befristung des Mietvertrages!
Begründung: (Der Vermieter benötigt die Mietsache ab (Datum) für seine Tochter (Name, Vorname, Alter, Anschrift), da diese bisher ein 1-Zimmer-Appartement bewohnt und Nachwuchs erwartet.)
Tragen Sie die Höhe der Nettomiete ein!
Miete:
Sind alle Betriebskosten mit einer vom Untermieter zu zahlenden Monatspauschale beglichen?
Wie hoch ist die monatlich für Betriebskosten zu zahlende Pauschale?
BK-Pauschale:
Leistet der Mieter Vorauszahlungen auf die Betriebskosten?
Geben Sie die Höhe der vereinbarten monatlichen Vorauszahlungen auf die Betriebskosten ein!
Höhe der BKV:
Erfolgt die Umlage der Betriebskosten (einschließlich Heizkosten) ausschließlich nach Verhältnis der Wohnflächen?
Geben Sie ein, wie die Umlage der Heizkosten erfolgt!
Umlage n. Verbrauch:
Umlage nach Fläche:
Gibt es weitere Betriebskosten, die nicht nach Fläche umgelegt werden?
Benennen Sie im Text diese weiteren Betriebskosten und den zugehörigen Umlageschlüssel!
Umlageschlüssel: (Müllgebühr nach Anzahl der wohnhaften Personen)
Geben Sie die Bankverbindung für die Mietzahlungen ein!
Kontoinhaber:
Bank:
IBAN:
BIC:
Hat der Untermieter Mietkaution zu leisten?
Geben Sie an, bis wann die Kaution spätestens zu leisten ist!
spätestens bis:
Wieviele Monatskaltmieten werden als Kaution vereinbart?
Anzahl: (Mieten)
Welchem Kautionsbetrag entspricht dies?
Betrag:
Ist die Kaution als Barkaution zu leisten?
Wollen Sie Vereinbarungen zur Übernahme der Schönheitsreparaturen durch den Untermieter treffen?
Welche Abstände für die Ausführung der Schönheitsreparaturen wollen Sie festlegen?
Fristen: (Dem Untermieter obliegt unter Berücksichtigung des Zustandes der Räume die Pflicht der Ausführung der Schönheitsreparaturen im Abstand von 5 Jahren.)
Bis zu welchem Betrag hat sich der Untermieter an in der Mieteinheit notwendig werdenden Kleinreparaturen zu beteiligen?
Betrag pro Reparatur:
Wie hoch ist dafür der maximale Betrag pro Jahr bezogen auf die monatliche Nettokaltmiete?
Maximalanteil:
Hat der Hauptmieter noch Mängel an der Mietsache zu beseitigen bzw. andere Arbeiten auszuführen?
Geben Sie die Arbeiten an, die der Hauptmieter zu erledigen hat!
Arbeiten: (Beräumung des Zimmers)
Bis zu welchem Zeitpunkt hat der Hauptmieter diese Arbeiten abzuschließen?
Datum:
Geben Sie den Gerichtsstand für diesen Vertrag an!
Gericht:
Formulieren Sie, welche sonstigen Vereinbarungen Sie in den Vertrag aufnehmen wollen!
Sonstiges:
Sie können vom Programm generierte oder auch Ihre eigenen Anlagen dem Vertrag beifügen.
Bei Personenmehrheit sind alle Personen im Vertrag zu benennen, haben diesen eigenhändig zu unterschreiben und haften gesamtschuldnerisch.
Bei Personenmehrheit sind alle Personen im Vertrag zu benennen.
Als Wohnfläche gilt hier die Fläche, die dem Untermieter zur alleinigen Nutzung untervermietet wird.
Flächen, die zur Nutzung der Mietsache unerlässlich sind, wie Treppenhäuser oder Flure, gelten immer als zur gemeinschaftlichen Nutzung mitvermietet und müssen hier nicht aufgeführt werden.
Geben Sie zur eindeutigen Bestimmung dem Vertrag einen Grundriss bei, in dem sowohl die zur alleinigen Nutzung durch den Untermieter als auch die zur gemeinsamen Nutzung durch Haupt- und Untermieter vorgesehenen Flächen unterschiedlich gekennzeichnet sind!
Geben Sie die Anzahl aller einziehenden Personen (Vertragspartner und mitziehende Personen) an.
Hinweis: Handelt es sich bei der Mietsache um ein möbliertes Zimmer, das Teil der vom Hauptmieter selbst bewohnten Wohnung ist und dem Mieter nicht zum dauernden Gebrauch mit seiner Familie dient, beträgt die Kündigungsfrist 14 Tage zum Monatsende.
Bei möblierter Vermietung sollten die zur Mietsache gehörenden Möbel genau benannt werden, um Klarheit über Rechte und Pflichten der Vertragsparteien zu erhalten.
Befristete Mietverträge sind gesetzlich möglich bei vorgesehenem vorübergehenden Gebrauch, wegen Eigenbedarf, wenn eine Veränderung, Instandsetzung oder Beseitigung der Mieträume erfolgen oder die Wohnung einer zur Dienstleistung verpflichteten Person (Dienstwohnung) zur Verfügung gestellt werden soll. Ein Untermietverhältnis endet nicht automatisch mit Ende des Hauptmietvertrages. Ist der Hauptmietvertrag befristet, sollte auch der Untermietvertrag entsprechend vereinbart werden, da der Vermieter bei Beendigung des Hauptmietverhältnisses die Beräumung der gesamten Mietsache verlangen kann.
Da bei einem befristeten Mietverhältnis bereits bei Vertragsabschluss das Vertragsende vereinbart wird, ist eine ordentliche Kündigung während der Vertragslaufzeit ausgeschlossen.
Die Wirksamkeit einer Befristung erfordert, dass der Hauptmieter dem Untermieter den Grund der Befristung bei Vertragsschluss schriftlich mitteilt. Anderenfalls gilt das Untermietverhältnis als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
In der Betriebskostenverordnung nicht aufgeführte Betriebskosten dürfen nur umgelegt werden, wenn sie als sonstige Betriebskosten namentlich im Vertrag benannt werden.
Da sich die Aufteilung der Betriebskosten auf Haupt- und Untermieter oft schwierig gestaltet, empfiehlt sich die Vereinbarung einer Pauschale. Wird eine Pauschale vereinbart, sind damit alle Betriebskosten beglichen, es muss keine Abrechnung erfolgen. Nachträglich kann weder der Hauptmieter höhere Kosten, noch der Untermieter eine Rückforderung wegen geringerer wirklicher Kosten geltend machen.
Vereinbarte Vorauszahlungen auf die Betriebskosten sind vom Untermieter monatlich mit der Miete zu entrichten. Jährlich hat der Hauptmieter eine Abrechnung der Betriebskosten zu erstellen. Diese ist dem Untermieter bis spätestens zum Ablauf des 12. Monats nach Ende des Abrechnungszeitraumes zu übergeben.
Betriebskostenvorauszahlungen sind in angemessener Höhe zu vereinbaren. Wollen Sie die Höhe der Vorauszahlungen auf Heizkosten extra benennen, geben Sie hier nur den Betrag für die Betriebskosten ohne Heizkosten ein.
Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen. Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Nutzer abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.
Gemäß Heizkostenverordnung sind die Kosten der zentralen Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlage mindestens zu 50% und höchstens zu 70% nach dem erfassten Verbrauch und der übrige Teil nach der Wohnfläche umzulegen.
Von der Fläche abweichende Umlageschlüssel sind im Mietvertrag zu vereinbaren und die Betriebskostenarten zu benennen, für welche sie gelten. Denkbar ist z. B. eine Umlage der Müllgebühren oder der Kosten für Allgemeinbeleuchtung nach Anzahl der die Wohnungen nutzenden Personen.
Der Mieter ist nur zur Abstellung einer Kaution verpflichtet, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist.
Zulässig ist ein Betrag von bis zu 3 Monatskaltmieten. Der Untermieter kann verlangen, die Zahlung der Kaution in drei gleichen Teilbeträgen vorzunehmen, wobei der erste Teilbetrag zu Beginn des Mietverhältnisses fällig ist.
Nimmt der Hauptmieter die Kaution als Barbetrag in Empfang, ist er zur Anlage getrennt von seinem Vermögen zu einem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz verpflichtet. Die Erträge stehen dem Untermieter zu. Alternativ kann die Abstellung der Kaution als Bankbürgschaft oder Sparbuch mit Verpfändungserklärung erfolgen.
Als üblich und angemessen gelten angesichts der unterschiedlichen Abnutzung der Räume folgende Fristen: 3 Jahre für Küchen, Bäder, Duschräume; 5 Jahre für Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen und Toiletten; 7 Jahre für die sonstigen Räume. Längere Fristen können vereinbart werden, wogegen eine Verkürzung der Fristen zur Unwirksamkeit der gesamten Klausel führen kann.
Als Höchstbetrag für die Übernahme der Kosten für eine Kleinreparatur durch den Untermieter gilt ein Betrag von 125,00 Euro als vertretbar. Reparaturen, die den vereinbarten Betrag übersteigen, gelten nicht als Kleinreparaturen und sind in vollem Umfang vom Hauptmieter zu tragen.
Als angemessen gelten Beträge von 150,00 Euro jährlich bis zu 8 % der Jahreskaltmiete.
Hier können Sie zusätzliche, personen- oder objektbezogene Vereinbarungen treffen, z. B. Genehmigung von Haustierhaltung o.a.
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