Sie werden im Ablauf der Vertragserstellung nach den Daten des Vermieters, des/der Mietinteressenten, der Mietwohnung, des Mietverhältnisses und des Bankkontos für die Mietzahlung gefragt und haben die Möglichkeit, beispielsweise Möblierung der Wohnung oder andere spezielle Gegebenheiten der Wohnung zu vermerken und die Höhe der Kaution festzulegen. Es kann eine beliebige Anzahl von Mietern im Vertrag erfasst werden.
Mit Eingabe der individuellen Daten wird der Prozess der Vertragserstellung durchlaufen und Sie erhalten direkt am Ende Ihren Mietvertrag im PDF-Format abrufbar über den mitgeteilten Link.
Markieren Sie, welche Anlagen Sie dem Vertrag beifügen wollen!
Grundriss der Wohneinheit
Hausordnung
Betriebskostenaufstellung
Schlüsselquittung
Übergabeprotokoll
Geben Sie Namen und Anschrift des Vermieters ein!
Name:
Straße:
Hausnummer:
PLZ:
Ort:
Gehört eine weitere Person zur Vermieterseite?
Erfolgt die Vertretung der Vermieterseite durch einen Verwalter?
Geben Sie Namen und Anschrift des Verwalters ein!
Name:
Straße:
Hausnummer:
PLZ:
Ort:
Geben Sie Namen und gegenwärtige Anschrift des Mieters ein!
Name:
Vorname:
Geb.-Datum:
Straße:
Hausnummer:
PLZ:
Ort:
Gehört eine weitere Person zur Mietpartei?
Geben Sie Anschrift und Lage der Wohnung ein!
Straße:
Hausnummer:
PLZ:
Ort:
Lage/Nr.:
Geben Sie die Anzahl der Mieträume ein, welche zur Mietsache gehören!
Zimmer
Küche
Diele/Korridor
Bad
Duschraum
Toilette
Mansarde
Balkon
Terrasse
Gehören weitere Flächen zur Mietsache zur individuellen Nutzung für den Mieter? Geben Sie die jeweilige Anzahl an!
Hobbyraum
Abstellraum
Kellerraum
Dachbodenkammer
Abstellschuppen
Garage
PKW-Stellplatz
Car-Port
Garten
Welche Flächen stehen den Mietern zur gemeinschaftlichen Mitnutzung zur Verfügung?
Trockenraum
Waschgeräteraum
Fahrradraum
Keller
Dachboden
Garten
Spielplatz
Gemeinschaftsraum
Kinderwagenraum
Wird die Mietsache möbliert vermietet?
Welche Möblierung umfasst die Mietsache?
Möblierung:
Wieviele Personen werden die Wohnung beziehen?
Anzahl:
Wann beginnt das Mietverhältnis?
Vertragsbeginn:
Wird das Mietverhältnis auf einen bestimmten Zeitraum befristet?
Geben Sie das Ende des Mietverhältnisses ein!
Mietende:
Formulieren Sie ganz genau die Begründung für die Befristung des Mietvertrages!
Begründung:
Soll die Kündigung des Mietverhältnisses für einen bestimmten Zeitraum ausgeschlossen werden?
Tragen Sie die Anzahl der Monate ein, für welche die Kündigung ausgeschlossen werden soll?
ausgeschlossen für (Monate)
Tragen Sie die Höhe der Grundmiete (Nettokaltmiete) ein!
Grundmiete:
Geben Sie die Wohnfläche der Mieteinheit ein!
Wohnfläche ca
Weicht die Größe der beheizten Fläche von der Wohnfläche ab und wollen Sie diese für die Umlage der Heizkosten heranziehen?
Tragen Sie die Größe der beheizten Fläche ein!
beheizte Fläche ca.:
Soll der Mieter Vorauszahlungen auf Betriebskosten (Nebenkosten) leisten?
Wie hoch ist die monatliche Betriebskosten-Vorauszahlung?
Höhe der BKV:
Möchten Sie zusätzlich eine Vorauszahlung auf Heiz- und Warmwasserbereitungskosten vereinbaren?
Geben Sie die Höhe der vereinbarten monatlichen Vorauszahlungen auf die Heiz- und Warmwasserbereitungskosten ein!
Höhe der HKV:
Werden die Heiz- und Warmwasserbereitungskosten prozentual nach Verbrauch umgelegt?
Geben Sie ein, wie die Umlage der Heizkosten erfolgt!
Umlage n. Verbrauch:
Umlage nach Fläche:
Werden noch weitere Betriebskosten anders als nach Flächen umgelegt?
Benennen Sie im Text diese weiteren Betriebskosten und den zugehörigen Umlageschlüssel!
Umlageschlüssel:
Zahlt der Mieter monatlich einen Pauschalbetrag für die Betriebskosten?
Wie hoch ist die monatlich für Betriebskosten zu zahlende Pauschale?
BK-Pauschale:
Hat der Mieter weitere Nutzungsentgelte zu zahlen?
Welches weitere Entgelt ist in welcher Höhe monatlich zu zahlen?
Höhe Entgelt:
Zweck:
Möchten Sie noch weitere Nutzungsentgelte anführen?
Soll eine Staffelmieterhöhung vereinbart werden?
Zu welchem Datum und um welchen Betrag soll die Miete erhöht werden?
Datum:
Erhöhungsbetrag:
Möchten Sie eine weitere Staffelerhöhung eingeben?
Soll eine an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex gekoppelte Mietanpassung erfolgen?
Geben Sie die Bankverbindung für die Zahlungen des Mieters ein!
Kontoinhaber:
Bank:
IBAN:
BIC:
Kaution
Hat der Mieter Mietkaution zu leisten?
Bis wann ist die Kaution spätestens zu leisten?
spätestens bis:
Wieviele monatliche Mieten werden als Kaution vereinbart?
Anzahl:
Ist die Kaution als Barkaution zu zahlen bzw. zu überweisen?
Soll der Mieter auf die Möglichkeit des Vertragsabschlusses für Kabel- oder Satellitenfernsehen hingewiesen werden?
Geben Sie die Anschrift des Anbieters ein!
Firma
Straße
Hausnummer
PLZ
Ort
Hat der Vermieter noch Mängel an der Mietsache zu beseitigen bzw. andere Arbeiten auszuführen?
Geben Sie die Arbeiten an, die der Vermieter zu erledigen hat!
Arbeiten:
Bis zu welchem Zeitpunkt hat der Vermieter diese Arbeiten abzuschließen?
Datum:
Wollen Sie sonstige Vereinbarungen in den Vertrag aufnehmen?
Sonstiges:
Sie können dem Vertrag Ihre eigenen oder im Programm erstellte Anlagen beifügen.
Werden außerhalb der Wohnung liegende Räume zur individuellen Nutzung mit vermietet, sollten diese genau benannt werden. Eine separate Kündigung dieser Räume (z. B. Garage) ist nicht möglich, wenn diese im Gesamtvertrag aufgeführt sind. Soll eine separate Kündigung solcher Räume zulässig sein, ist darüber ein separater Vertrag abzuschließen.
Sind mehrere Personen Vermieter, sind alle Personen im Vertrag zu benennen und haben diesen eigenhändig zu unterschreiben.
Beauftragt der Vermieter einen Verwalter, wird dieser im Vertrag genannt.
Sind mehrere Personen Mieter, dann sind alle Personen im Vertrag zu benennen und haben diesen eigenhändig zu unterschreiben.
Flächen, die zur Nutzung der Mietsache unerlässlich sind, wie Treppenhäuser oder Flure, gelten immer als zur gemeinschaftlichen Nutzung mitvermietet und müssen hier nicht aufgeführt werden.
Möbel und Einrichtung, die mit vermietet werden, müssen wie die Mietsache instandgehalten werden.
Bei möblierter Vermietung sollten die zur Mietsache gehörenden Möbel genau benannt werden, um bei Übergabe die Vollständigkeit prüfen zu können.
Auch wenn die Mietpartei laut Vertrag nur aus einer Person besteht, kann der Einzug mehrerer Personen (z. B. mit Kindern) vorgesehen sein.
Befristete Mietverträge sind gesetzlich möglich z. B. bei voraussehbarem Eigenbedarf des Vermieters. Bitte lassen Sie sich dazu ggf. von einem Fachanwalt beraten.
Bei einem befristeten Mietverhältnis wird das Vertragsende vereinbart. Eine ordentliche Kündigung während der Vertragslaufzeit ist damit ausgeschlossen.
Die Wirksamkeit einer Befristung erfordert, dass der Vermieter dem Mieter den Grund der Befristung bei Vertragsschluss schriftlich mitteilt, sonst ist die Befristung nicht wirksam.
Hier kann vereinbart werden, dass die ordentliche Kündigung nicht sofort ab Vertragsbeginn, sondern erst nach Ablauf einer bestimmten Zeit erstmalig möglich ist.
Die Kündigung kann für höchstens 48 Monate ab Vertragsbeginn für beide Seiten ausgeschlossen werden.
Laut Rechtsprechung ist eine Toleranz bis 3 % der vereinbarten Wohnfläche zulässig, ohne dass eine Anpassung erfolgen muss.
Betriebskosten- und Heizkostenvorauszahlungen werden im Verlauf noch abgefragt.
Wollen Sie zur Umlage der Heizkosten nicht das Verhältnis der Wohnflächen, sondern das Verhältnis der beheizten Flächen heranziehen und weicht die beheizte Fläche der Mieteinheit von der Wohnfläche ab, können Sie die beheizte Fläche hier angeben.
Die Vereinbarung einer Staffelmieterhöhung schließt für diesen Zeitraum eine Mieterhöhung gemäß §§ 558 bis 559b BGB aus.
Die Miete muss mindestens 12 Monate unverändert bleiben, bevor eine Erhöhung erfolgen darf. Geben Sie den Betrag ein, um den sich die Miete erhöht, die Berechnung der neuen Miethöhe erfolgt für den Vertrag automatisch.
Die Vertragsparteien können schriftlich vereinbaren, dass die Miete durch den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird. Während der Geltung einer Indexmiete muss die Miete, von Erhöhungen nach den §§ 559 bis 560 abgesehen, jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben. Eine Erhöhung nach § 559 kann nur verlangt werden, soweit der Vermieter bauliche Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt hat, die er nicht zu vertreten hat. Eine Erhöhung nach § 558 ist ausgeschlossen.
Weitere Nutzungsentgelte können beispielsweise für die Nutzung von Möblierung, Einbauküche, Stellplatz o. ä. vereinbart werden.
In der Betriebskostenverordnung als sonstige aufgeführte Betriebskosten dürfen nur umgelegt werden, wenn sie im Vertrag benannt werden.
Wird eine Pauschale vereinbart, sind damit alle Betriebskosten beglichen. Eine Betriebskostenabrechnung erfolgt nicht.
Vereinbarte Vorauszahlungen auf die Betriebskosten sind monatlich mit der Miete zu entrichten. Der Vermieter hat über die Vorauszahlungen jährlich abzurechnen und diese Abrechnung dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des 12. Monats nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes zuzustellen.
Betriebskostenvorauszahlungen sind in angemessener Höhe zu vereinbaren. Wollen Sie die Höhe der Vorauszahlungen auf Heizkosten extra benennen, geben Sie hier nur den Betrag für die Betriebskosten ohne Heizkosten ein.
Es ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, eine Heizkostenvorauszahlung extra auszuweisen. Diese kann auch in der Betriebskosten-Vorauszahlung enthalten sein.
Sozialwohnungen sind unter Verwendung öffentlicher Fördergelder erbaute Wohnungen. Diese dürfen nur an Wohnungssuchende mit Wohnberechtigungsschein vom Wohnungsamt vermietet werden und unterliegen einer Mietpreisbindung (Kostenmiete). Die Höhe der Kostenmiete darf den zur Deckung der laufenden Aufwendungen des Vermieters notwendigen Betrag nicht überschreiten.
Bei der Vermietung von Sozialwohnungen darf die Vorauszahlung auf die Betriebskosten nicht in einem Gesamtbetrag angegeben, sondern muß nach ihrer Höhe auf die einzelnen Positionen aufgesplittet im Vertrag vereinbart werden. Bitte geben Sie daher jeweils Betriebskostenart und Vorauszahlungsbetrag an, z. B. Müllentsorgung Betrag Euro, Heizung und Warmwasser Betrag Euro, Wasser Betrag Euro ...
Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen. Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem den Verbrauch berücksichtigenden Maßstab umzulegen.
Gemäß Heizkostenverordnung sind die anfallenden Kosten der zentralen Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlage mindestens zu 50 % und höchstens zu 70 % nach dem erfassten Verbrauch und der übrige Teil nach der Wohnfläche umzulegen.
Von der Fläche abweichende Umlageschlüssel sind im Mietvertrag zu vereinbaren und die Betriebskostenarten zu benennen, für welche sie gelten. Denkbar ist z. B. eine Umlage der Müllgebühren nach Anzahl der die Wohnungen nutzenden Personen.
Der Mieter ist nur zur Abstellung einer Kaution verpflichtet, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist.
Zulässig ist ein Betrag von bis zu 3 Monatskaltmieten. Der Mieter kann verlangen, die Zahlung der Kaution in drei gleichen Teilbeträgen vorzunehmen, wobei der erste Teilbetrag zu Beginn des Mietverhältnisses fällig ist.
Nimmt der Vermieter die Kaution als Barbetrag in Empfang, ist er zur Anlage getrennt von seinem Vermögen zu einem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz verpflichtet. Alternativ wird die Kaution als Sparbuch oder Bankbürgschaft gefordert.
Als üblich und angemessen gelten angesichts der unterschiedlichen Abnutzung der Räume folgende Fristen: 3 Jahre für Küchen, Bäder, Duschräume; 5 Jahre für Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen und Toiletten; 7 Jahre für die sonstien Räume. Längere Fristen können vereinbart werden, wogegen eine Verkürzung der Fristen zur Unwirksamkeit der gesamten Klausel führen kann.
Als Höchstbetrag für die Übernahme der Kosten für eine Kleinreparatur durch den Mieter gilt ein Betrag von 125,00 Euro als vertretbar. Es steht den Vertragsparteien jedoch frei, höhere Beträge zu vereinbaren. Reparaturen, die den vereinbarten Betrag übersteigen, gelten nicht als Kleinreparaturen und sind in vollem Umfang vom Vermieter zu tragen.
Als angemessen gelten Beträge von jährlich bis zu 8 % der Jahreskaltmiete.
Gerichtsstand ist bei Wohnraummietverträgen immer der Sitz des Amtsgerichtes, in dessen Bezirk sich die Mieträume befinden.
Hier können Sie zusätzliche personen- oder objektbezogene Vereinbarungen treffen, z. B. Genehmigung von Haustierhaltung o.a.
Tags:
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