Die Erstellung der Betriebskostenaufstellung als Anlage zum Wohnungs-Mietvertrag verlangt nur wenige Dateneingaben. Der gesetzlich durch die Betriebskostenverordnung vorgegebene Text ist lediglich durch die Angaben zur Mietwohnung zu ergänzen.
Weiterhin können in der Betriebskostenverordnung nicht benannte umlagefähige Kosten, die für das Mietobjekt anfallen, ergänzt werden.
Geben Sie Anschrift der Mietwohnung ein!
Straße:
Hausnummer:
PLZ:
Ort:
Möchten Sie die Betriebskostenaufzählung gemäß Betriebskostenverordnung ergänzen und damit die Position sonstige Betriebskosten konkretisieren?
Konkretisieren Sie die Position der sonstigen Betriebskosten!
weitere BK: (Kosten für Müllschlucker)
In der Betriebskostenverordnung als sonstige aufgeführte Betriebskosten dürfen nur umgelegt werden, wenn sie im Vertrag benannt werden.
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Kosten | Vertrag | Anschrift | Aufstellung | Betriebskostenverordnung | Mietwohnung | Angaben | Erstellung | Betriebskosten | Mietsache | Betriebskostenaufstellung | Hausnummer | BK