In der Betriebskostenverordnung als sonstige aufgeführte Betriebskosten dürfen nur umgelegt werden, wenn sie im Vertrag benannt werden.
Wohnraum-Mietvertrag.htm
Üblicherweise haben Mieter von Wohnräumen die Betriebskosten nach jährlicher Abrechnung zu tragen. Gesetzliche Grundlage ist die Betriebskostenverordnung. Es ist empfehlenswert, dem Mieter die Aufstellung der Beteibskosten als Anlage zum Wohnungs-Mietvertrag zu übergeben.
Muster-Aufstellung-Betriebskosten.htm
Betriebskosten gemäß Betriebskostenverordnung sind
Muster-Aufstellung-Betriebskosten.htm
In der Betriebskostenverordnung nicht aufgeführte Betriebskosten dürfen nur umgelegt werden, wenn sie als sonstige Betriebskosten namentlich im Vertrag benannt werden.
Untermietvertrag-Wohnraum.htm
Die Erstellung der Betriebskostenaufstellung als Anlage zum Wohnungs-Mietvertrag verlangt nur wenige Dateneingaben. Der gesetzlich durch die Betriebskostenverordnung vorgegebene Text ist lediglich durch die Angaben zur Mietwohnung zu ergänzen.
Aufstellung-Betriebskosten.htm
Weiterhin können in der Betriebskostenverordnung nicht benannte umlagefähige Kosten, die für das Mietobjekt anfallen, ergänzt werden.
Aufstellung-Betriebskosten.htm
Möchten Sie die Betriebskostenaufzählung gemäß Betriebskostenverordnung ergänzen und damit die Position sonstige Betriebskosten konkretisieren?
Aufstellung-Betriebskosten.htm
In der Betriebskostenverordnung als sonstige aufgeführte Betriebskosten dürfen nur umgelegt werden, wenn sie im Vertrag benannt werden.
Aufstellung-Betriebskosten.htm