Üblicherweise haben Mieter von Wohnräumen die Betriebskosten nach jährlicher Abrechnung zu tragen. Gesetzliche Grundlage ist die Betriebskostenverordnung. Es ist empfehlenswert, dem Mieter die Aufstellung der Beteibskosten als Anlage zum Wohnungs-Mietvertrag zu übergeben.
Muster-Aufstellung-Betriebskosten.htm
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Aufstellung-Betriebskosten.htm