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Kündigungsfrist


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Das Untermietverhältnis kann von jeder Vertragsseite mit der gesetzlichen Kündigungsfrist ordentlich gekündigt werden. Eine Kündigung ist spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

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Der Kautionsbetrag ist auf das in § 6 dieses Vertrages benannte Bankkonto zu überweisen. Der Hauptmieter ist verpflichtet, die Kaution zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz getrennt von seinem Vermögen anzulegen. Die Zinsen stehen dem Untermieter zu.

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Wohnraum-Mietvertrag.htm

Nimmt der Vermieter die Kaution als Barbetrag in Empfang, ist er zur Anlage getrennt von seinem Vermögen zu einem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz verpflichtet. Alternativ wird die Kaution als Sparbuch oder Bankbürgschaft gefordert.

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Hinweis: Handelt es sich bei der Mietsache um ein möbliertes Zimmer, das Teil der vom Hauptmieter selbst bewohnten Wohnung ist und dem Mieter nicht zum dauernden Gebrauch mit seiner Familie dient, beträgt die Kündigungsfrist 14 Tage zum Monatsende.

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Nimmt der Hauptmieter die Kaution als Barbetrag in Empfang, ist er zur Anlage getrennt von seinem Vermögen zu einem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz verpflichtet. Die Erträge stehen dem Untermieter zu. Alternativ kann die Abstellung der Kaution als Bankbürgschaft oder Sparbuch mit Verpfändungserklärung erfolgen.

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Muster-Wohnraum-Mietvertrag.htm

Das Mietverhältnis kann von jeder Vertragsseite mit der gesetzlichen Kündigungsfrist ordentlich gekündigt werden. Eine Kündigung durch den Mieter ist spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

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(3) Der Vermieter kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Mietvertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn der Mieter seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt, so z. B.

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Garagen-Stellplatzmietvertrag.htm

Im Ablauf der Vertragserstellung werden die Daten des Vermieters, des/der Mietinteressenten, Lage der Garage/des Stellplatzes, des Mietverhältnisses und des Bankkontos für die Mietzahlung abgefragt. Sie können eine Kaution vertraglich vereinbaren und die Kündigungsfrist individuell eingeben.

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Wollen Sie eine kürzere als die gesetzliche dreimonatige Kündigungsfrist vereinbaren?

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Formulieren Sie die zu vereinbarende Kündigungsfrist!

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(3) Das Mietverhältnis endet durch ordentliche Kündigung. Es kann gemäß gesetzlichen Bestimmungen mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung gilt als fristgerecht erfolgt, wenn sie spätestens am 3. Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist schriftlich beim anderen Vertragspartner eingeht.

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(1) Der Vermieter kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist insbesondere dann fristlos kündigen, wenn

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Der Kautionsbetrag ist auf das in § 5 (1) dieses Vertrages benannte Bankkonto zu überweisen. Der Vermieter ist zur Anlage des Kautionsbetrages getrennt von seinem Vermögen zu einer für Spareinlagen mit 3 monatiger Kündigungsfrist üblichem Zinssatz verpflichtet.

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