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Zustand


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§ 14 Zustand, Beschädigung der Mietsache

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(1) Der Hauptmieter gewährt den Gebrauch der Mietsache in dem Zustand, den sie bei Übergabe an den Untermieter aufweist.

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(1) Dem Hauptmieter oder dessen Beauftragten steht das Recht zu, die Mieträume nach rechtzeitiger Vorankündigung zu üblicher Tageszeit zu besichtigen, um den Zustand zu prüfen. Aus wichtigen Gründen oder bei drohender Gefahr gestattet der Untermieter das Betreten der Mieträume unverzüglich ohne vorherige Ankündigung zu jeder Zeit.

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§ 26 Zustand der Mieträume

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(1) Der Untermieter hat die Mietsache unabhängig von seiner Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen in sauberem Zustand und vollständig beräumt zurückzugeben. Kommt er dieser Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nach, hat der Hauptmieter das Recht, diese Arbeiten auf Kosten des Untermieters zu veranlassen.

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Muster-Übergabeprotokoll.htm

Bei Übergabe der Wohnung an einen neuen Mieter oder Rücknahme bei Beendigung eines Mietverhältnisses ist es zweckmäßig, den Zustand der Wohnung und die Zählerstände in einem Protokoll festzuhalten. Das reduziert Streitpotential zwischen Vermieter und Mieter.

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3. der vertraglich vereinbarte Gebrauch der Mietsache teilweise oder vollständig nicht gewährt wird, der Mieter dies dem Vermieter schriftlich angezeigt hat und dieser nach Ablauf einer angemessenen Frist den vertragsgerechten Zustand nicht hergestellt hat.

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Diese Fristen beginnen jeweils ab dem Beginn des Mietverhältnisses. Lässt in besonderen Fällen der Zustand der Wohnung eine Verlängerung der Fristen zu oder fordert der Grad der Abnutzung eine Verkürzung, so ist der Vermieter verpflichtet bzw. berechtigt, nach billigem Ermessen die vorstehend genannten Zeiträume zu verlängern oder zu verkürzen.

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Demgemäß sind die Mieträume zum Ende des Mietverhältnisses in dem Zustand zurückzugeben, der bestehen würde, wenn der Mieter die obliegenden Schönheitreparaturen durchgeführt hätte. Kommt der Mieter den von ihm vorstehend übernommenen Verpflichtungen trotz Mahnung und Fristsetzung nicht nach, kann der Vermieter, ohne dass es einer Ablehnungsandrohung bedarf, die erforderlichen Arbeiten auf Kosten des Mieters durchführen lassen oder Schadenersatz in Geld verlangen..

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§ 13 Zustand, Beschädigung der Mietsache

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(1) Der Vermieter gewährt den Gebrauch der Mietsache in dem Zustand, den sie bei Übergabe an den Mieter aufweist.

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Muster-Wohnraum-Mietvertrag.htm

(1) Dem Vermieter steht das Recht zu, die Mieträume nach rechtzeitiger Vorankündigung zu üblicher Tageszeit zu besichtigen, um den Zustand zu prüfen. Aus wichtigen Gründen oder bei drohender Gefahr gestattet der Mieter das Betreten der Mieträume unverzüglich ohne vorherige Ankündigung zu jeder Zeit.

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(1) Der Mieter hat die Mietsache unabhängig von seiner Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen in sauberem, bezugsgeeignetem Zustand und vollständig beräumt zurückzugeben. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nach, hat der Vermieter das Recht, diese Arbeiten auf Kosten des Mieters zu veranlassen.

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Muster-Garagen-Stellplatzmietvertrag.htm

§ 8 Zustand, Beschädigung der Mietsache

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(3) Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter verpflichtet, die Mietsache besenrein zurück zu geben. Es ist der bei Übergabe vorhandene Zustand der Mietsache wieder herzustellen. Insbesondere sind vom Mieter in die Mietsache eingebrachte Gegenstände zu entfernen.

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Übergabeprotokoll.htm

Aus Ihren Angaben zur Erfassung von Ausstattungsgegenständen und Anzahl abzulesender Zähler erstellt die Mietvertragsmaschine das angepasste Protokollformular, in dem Sie dann vor Ort den Zustand der Mietsache erfassen.

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