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Ablauf


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Das Untermietverhältnis kann von jeder Vertragsseite mit der gesetzlichen Kündigungsfrist ordentlich gekündigt werden. Eine Kündigung ist spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

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Handelt es sich bei der Mietsache um möbliert vermieteten Einliegerwohnraum in der Wohnung des Hauptmieters, gelten die verkürzten Kündigungsfristen. Danach ist die Kündigung bis zum 15. eines Monats mit Wirkung zum Ablauf desselben Monats zulässig. Für die Rechtzeitigkeit kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Zugang der Kündigung an. Bei Personenmehrheit auf Untermieterseite bedarf die Vertragskündigung durch die Untermieter die Unterzeichnung des Kündigungsschreibens durch alle im Vertrag genannten Untermieter.

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Sie werden im Ablauf der Vertragserstellung nach den Daten des Vermieters, des/der Mietinteressenten, der Mietwohnung, des Mietverhältnisses und des Bankkontos für die Mietzahlung gefragt und haben die Möglichkeit, beispielsweise Möblierung der Wohnung oder andere spezielle Gegebenheiten der Wohnung zu vermerken und die Höhe der Kaution festzulegen. Es kann eine beliebige Anzahl von Mietern im Vertrag erfasst werden.

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Hier kann vereinbart werden, dass die ordentliche Kündigung nicht sofort ab Vertragsbeginn, sondern erst nach Ablauf einer bestimmten Zeit erstmalig möglich ist.

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Wohnraum-Mietvertrag.htm

Vereinbarte Vorauszahlungen auf die Betriebskosten sind monatlich mit der Miete zu entrichten. Der Vermieter hat über die Vorauszahlungen jährlich abzurechnen und diese Abrechnung dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des 12. Monats nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes zuzustellen.

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Vereinbarte Vorauszahlungen auf die Betriebskosten sind vom Untermieter monatlich mit der Miete zu entrichten. Jährlich hat der Hauptmieter eine Abrechnung der Betriebskosten zu erstellen. Diese ist dem Untermieter bis spätestens zum Ablauf des 12. Monats nach Ende des Abrechnungszeitraumes zu übergeben.

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Das Mietverhältnis kann von jeder Vertragsseite mit der gesetzlichen Kündigungsfrist ordentlich gekündigt werden. Eine Kündigung durch den Mieter ist spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

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Eine ordentliche Kündigung ist für beide Vertragsparteien frühestens zum Ablauf von 12 Monaten seit Vertragsbeginn möglich.

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Der Mieter hat, sofern er den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fortsetzt, den ortsüblichen Mietwert der Wohnung (Vergleichsmiete gem. § 2 MHG), mindestens aber den zuletzt vereinbarten Mietzins zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt dem Vermieter vorbehalten.

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1. der Vermieter gemäß § 558 BGB eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete oder gemäß § 559 BGB nach Modernisierung geltend macht. Der Mieter kann bis zum Ablauf des zweiten Monats nach dem Zugang der Erklärung des Vermieters das Mietverhältnis außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen.

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2. der Vermieter wegen baulicher Verbesserungen oder erhöhter Fremdkapitalkosten die Miete durch einseitige schriftliche Erklärung erhöht. Der Mieter kann bis zum Ablauf des zweiten Monats nach dem Zugang der Erklärung des Vermieters das Mietverhältnis außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Ist die Kündigung wirksam, tritt die Mieterhöhung nicht ein.

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3. der vertraglich vereinbarte Gebrauch der Mietsache teilweise oder vollständig nicht gewährt wird, der Mieter dies dem Vermieter schriftlich angezeigt hat und dieser nach Ablauf einer angemessenen Frist den vertragsgerechten Zustand nicht hergestellt hat.

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Die Schönheitsreparaturen sollten in der Regel nach Ablauf folgender Zeiträume ausgeführt werden:.

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(2) Endet das Mietverhältnis durch fristlose Kündigung des Vermieters, so haftet der Mieter bis zum Ablauf der vereinbarten Mietzeit bzw. bis zu dem Zeitpunkt, zu dem das Mietverhältnis kündbar war, für den Mietausfall, der durch Leerstand der Mietsache oder dadurch entsteht, dass im Falle einer Neuvermietung nicht die bisherige Miete erzielt werden kann, längstens jedoch für die Dauer von einem Jahr nach Rückgabe der Mieteinheit.

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Garagen-Stellplatzmietvertrag.htm

Im Ablauf der Vertragserstellung werden die Daten des Vermieters, des/der Mietinteressenten, Lage der Garage/des Stellplatzes, des Mietverhältnisses und des Bankkontos für die Mietzahlung abgefragt. Sie können eine Kaution vertraglich vereinbaren und die Kündigungsfrist individuell eingeben.

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Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach dem Ende der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 568 BGB wird ausdrücklich ausgeschlossen. Fortsetzung und Erneuerung des Mietverhältnisses nach dessen Ablauf müssen schriftlich neu vereinbart werden.

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