Der Verlust eines überlassenen oder vom Untermieter zusätzlich angeschafften Schlüssels ist dem Hauptmieter unverzüglich anzuzeigen. Dieser ist berechtigt, nach Abstimmung mit dem Vermieter auf dessen Veranlassung auf Kosten des Untermieters das Schloss tauschen und die erforderliche Anzahl Schlüssel anfertigen zu lassen, wenn durch den Verlust des Schlüssels ein Missbrauch zu befürchten ist.
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(5) Der Untermieter stellt den Hauptmieter von dessen Verpflichtungen, die er gem. § 540 Abs. 2 BGB gegenüber dem Vermieter hat, frei.
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(1) Der Vermieter darf Reparaturen, bauliche Veränderungen und Einbau von Einrichtungen, die zur Erhaltung des Gebäudes oder der Mieträume oder zur Abwendung und Beseitingung von Schäden notwendig werden, auch ohne Zustimmung des Untermieters binnen angemessener Frist nach deren Ankündigung vornehmen.
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(2) Will der Vermieter das Gebäude verkaufen oder ist das Mietverhältnis gekündigt, kann der Vermieter mit Kauf- oder Mietinteressenten in angemessenem Umfang die Mieträume nach Vorankündigung und Terminvereinbarung in den Zeiten 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr betreten.
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(4) Haupt- oder Vermieter haben das Recht, die Mieträume bei Gefahr im Verzug auf Kosten des Untermieters öffnen zu lassen, wenn der Untermieter abwesend und der Schlüssel nicht verfügbar ist.
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Um Geräuschbelästigungen zu begrenzen, kann festgelegt werden, dass Reparaturen durch die Mieter nur in bestimmten Zeiten erlaubt sind. Ausgenommen sind davon notwendige Reparaturen im Auftrag des Vermieters.
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Bevor die Selbstauskunft dem Mieter übergeben wird, werden die Daten des Vermieters und der angebotenen Wohnung in der Mietvertragsmaschine eingetragen.
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Im Formular werden vom Mietinteressenten persönliche Daten abgefragt, die es Ihnen als Vermieter erleichtern, seine Eignung als Mieter für Ihre Wohnung zu beurteilen.
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Geben Sie Namen und Anschrift des Vermieters ein!
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Hauseingänge, Wege, Zufahrten, Treppenhäuser und Flure sowie Ver- und Entsorgungsleitungen sind von Hindernissen freizuhalten. Selbige sind wöchentlich zu reinigen. Das Abstellen von Gegenständen ist dort nicht gestattet. Grundsätzlich bedarf das Auf- und Abstellen von Gegenständen, insbesondere Fahrrädern, Kinderwagen, Fahrzeugen usw. auf Gemeinschaftsflächen der Zustimmung des Vermieters.
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Jeder bemerkte Schaden an Dach, Fassade usw. sowie eindringender Regen sind dem Vermieter umgehend anzuzeigen.
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Insbesondere ist die Lagerung von Heizöl, Benzin, Öl, Diesel und anderen leicht entzündbaren Stoffen ohne Zustimmung des Vermieters untersagt. Die Lagerung von Alttextilien, Zeitungen und sonstigen leicht entzündbaren Stoffen in Keller-, Boden- oder sonstigen Räumen ist nicht gestattet.
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Die Allgemeinbeleuchtung ist sparsam zu verwenden. Bei Ausfall ist der Vermieter zu benachrichtigen.
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Veränderungen jeder Art an der Substanz des Hauses und seinen Anlagen dürfen nur nach schriftlicher Genehmigung des Vermieters vorgenommen werden.Der Mieter ist verpflichtet, vor Aufstellen größerer Anlagen oder Geräte das Einverständnis des Vermieters einzuholen.
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Das Anbringen von Namensschildern an der Wohnungstür (Türblatt und Rahmen) ist nicht gestattet. Ebenso bedarf das Anbringen von Firmenschildern des Einverständnisses des Vermieters.
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Tiere, soweit es sich um Kleintiere handelt oder die Haltung vom Vermieter genehmigt ist, sind so zu halten, dass keine Belästigungen für die Mitbewohner entstehen und die Mietsache nicht beschädigt wird. Für eventuell vom Haustier verursachte Schäden, gleich welcher Art, haftet der Besitzer.
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Bei längerer Abwesenheit hinterlegt der Wohnungsnutzer einen Wohnungsschlüssel für Gefahrfälle und deren Behebung (Rohrbruch, Feuer o. ä.) beim Hauswart oder einer anderen Vertrauensperson und gibt diese dem Vermieter bekannt. Während der kalten Jahreszeit ist die Wohnung auch bei Abwesenheit ausreichend zu beheizen.
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Die Benutzung des Aufzuges zum Zwecke der Beförderung von Umzugsgut darf nur nach vorheriger Genehmigung des Vermieters erfolgen. Die Bedarfsanzeige ist rechtzeitig abzugeben.
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Bei Übergabe der Wohnung an einen neuen Mieter oder Rücknahme bei Beendigung eines Mietverhältnisses ist es zweckmäßig, den Zustand der Wohnung und die Zählerstände in einem Protokoll festzuhalten. Das reduziert Streitpotential zwischen Vermieter und Mieter.
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Vermieter:
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Unterschrift(en) Vermieter:
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Sie werden im Ablauf der Vertragserstellung nach den Daten des Vermieters, des/der Mietinteressenten, der Mietwohnung, des Mietverhältnisses und des Bankkontos für die Mietzahlung gefragt und haben die Möglichkeit, beispielsweise Möblierung der Wohnung oder andere spezielle Gegebenheiten der Wohnung zu vermerken und die Höhe der Kaution festzulegen. Es kann eine beliebige Anzahl von Mietern im Vertrag erfasst werden.
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Geben Sie Namen und Anschrift des Vermieters ein!
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Hat der Vermieter noch Mängel an der Mietsache zu beseitigen bzw. andere Arbeiten auszuführen?
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Geben Sie die Arbeiten an, die der Vermieter zu erledigen hat!
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Bis zu welchem Zeitpunkt hat der Vermieter diese Arbeiten abzuschließen?
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Sind mehrere Personen Vermieter, sind alle Personen im Vertrag zu benennen und haben diesen eigenhändig zu unterschreiben.
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Beauftragt der Vermieter einen Verwalter, wird dieser im Vertrag genannt.
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Befristete Mietverträge sind gesetzlich möglich z. B. bei voraussehbarem Eigenbedarf des Vermieters. Bitte lassen Sie sich dazu ggf. von einem Fachanwalt beraten.
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Die Wirksamkeit einer Befristung erfordert, dass der Vermieter dem Mieter den Grund der Befristung bei Vertragsschluss schriftlich mitteilt, sonst ist die Befristung nicht wirksam.
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Die Vertragsparteien können schriftlich vereinbaren, dass die Miete durch den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird. Während der Geltung einer Indexmiete muss die Miete, von Erhöhungen nach den §§ 559 bis 560 abgesehen, jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben. Eine Erhöhung nach § 559 kann nur verlangt werden, soweit der Vermieter bauliche Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt hat, die er nicht zu vertreten hat. Eine Erhöhung nach § 558 ist ausgeschlossen.
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Vereinbarte Vorauszahlungen auf die Betriebskosten sind monatlich mit der Miete zu entrichten. Der Vermieter hat über die Vorauszahlungen jährlich abzurechnen und diese Abrechnung dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des 12. Monats nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes zuzustellen.
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Sozialwohnungen sind unter Verwendung öffentlicher Fördergelder erbaute Wohnungen. Diese dürfen nur an Wohnungssuchende mit Wohnberechtigungsschein vom Wohnungsamt vermietet werden und unterliegen einer Mietpreisbindung (Kostenmiete). Die Höhe der Kostenmiete darf den zur Deckung der laufenden Aufwendungen des Vermieters notwendigen Betrag nicht überschreiten.
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Nimmt der Vermieter die Kaution als Barbetrag in Empfang, ist er zur Anlage getrennt von seinem Vermögen zu einem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz verpflichtet. Alternativ wird die Kaution als Sparbuch oder Bankbürgschaft gefordert.
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Als Höchstbetrag für die Übernahme der Kosten für eine Kleinreparatur durch den Mieter gilt ein Betrag von 125,00 Euro als vertretbar. Es steht den Vertragsparteien jedoch frei, höhere Beträge zu vereinbaren. Reparaturen, die den vereinbarten Betrag übersteigen, gelten nicht als Kleinreparaturen und sind in vollem Umfang vom Vermieter zu tragen.
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Geben Sie Namen und Anschrift des Vermieters bzw. Verwalters ein!
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Die Angaben zum Vermieter sollten mit den Angaben gemäß Mietvertrag übereinstimmen.
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Vor Vereinbarung einer Untervermietung sollte die Zustimmung des Vermieters der Wohnung eingeholt werden.
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Zur Erstellung des Untermietvertrages sind Daten des Vermieters des Hauptmietvertrages, des untervermietenden Mieters, des/der Mietinteressenten, der Mietwohnung, des Mietverhältnisses und des Bankkontos für die Mietzahlung einzugeben.
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Geben Sie Namen und Anschrift des Vermieters ein!
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Begründung: (Der Vermieter benötigt die Mietsache ab (Datum) für seine Tochter (Name, Vorname, Alter, Anschrift), da diese bisher ein 1-Zimmer-Appartement bewohnt und Nachwuchs erwartet.)
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Befristete Mietverträge sind gesetzlich möglich bei vorgesehenem vorübergehenden Gebrauch, wegen Eigenbedarf, wenn eine Veränderung, Instandsetzung oder Beseitigung der Mieträume erfolgen oder die Wohnung einer zur Dienstleistung verpflichteten Person (Dienstwohnung) zur Verfügung gestellt werden soll. Ein Untermietverhältnis endet nicht automatisch mit Ende des Hauptmietvertrages. Ist der Hauptmietvertrag befristet, sollte auch der Untermietvertrag entsprechend vereinbart werden, da der Vermieter bei Beendigung des Hauptmietverhältnisses die Beräumung der gesamten Mietsache verlangen kann.
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Als Vermieter stehen Sie bei jedem Mieterwechsel vor der Frage nach einem professionellen Mietvertrag. Indem Sie die klar formulierten Fragen nacheinander beantwoten und relevante Daten eingeben, wird der individuell für Ihre Wohnung passende Mietvertrag erstellt.
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Vermieter:
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Harald Vermieter, Vermieterstraße 17, 01234 City
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Unter Mieter und Vermieter werden die Vertragsparteien auch dann verstanden, wenn sie aus mehreren Personen bestehen.
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Harald Vermieter, Vermieterstraße 17, 01234 City
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als Vermieter
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(1) Der Vermieter vermietet dem Mieter zu Wohnzwecken die im Haus
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Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter bis spätestens 2 Wochen nach Einzug bzw. Auszug die amtliche Meldebestätigung zur Kenntnis zu geben. Jede diesbezügliche Änderung ist dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
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Zusätzliche Schlüssel darf der Mieter nur nach schriftlicher Zustimmung des Vermieters anfertigen lassen.
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Bei Beendigung des Mietverhältnisses sind alle Schlüssel, auch solche, die der Mieter zusätzlich auf eigene Kosten anfertigen ließ, an den Vermieter zu übergeben bzw. in Gegenwart des Vermieters zu vernichten.
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Der Verlust eines überlassenen oder vom Mieter zusätzlich angeschafften Schlüssels ist dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Dieser ist berechtigt, auf Kosten des Mieters das Schloss tauschen und die erforderliche Anzahl Schlüssel anfertigen zu lassen, wenn durch den Verlust des Schlüssels ein Missbrauch zu befürchten ist.
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Der Vermieter ist berechtigt, Dritte mit der Reinigung der Gemeinschaftsflächen zu beauftragen. Der Vermieter ist auch berechtigt, vorhandene Gemeinschafträume (z. B. Trockenraum, Fahrradraum) bei Bedarf jederzeit umzufunktionieren.
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Der Mieter hat, sofern er den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fortsetzt, den ortsüblichen Mietwert der Wohnung (Vergleichsmiete gem. § 2 MHG), mindestens aber den zuletzt vereinbarten Mietzins zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt dem Vermieter vorbehalten.
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1. der Vermieter gemäß § 558 BGB eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete oder gemäß § 559 BGB nach Modernisierung geltend macht. Der Mieter kann bis zum Ablauf des zweiten Monats nach dem Zugang der Erklärung des Vermieters das Mietverhältnis außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen.
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2. der Vermieter wegen baulicher Verbesserungen oder erhöhter Fremdkapitalkosten die Miete durch einseitige schriftliche Erklärung erhöht. Der Mieter kann bis zum Ablauf des zweiten Monats nach dem Zugang der Erklärung des Vermieters das Mietverhältnis außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Ist die Kündigung wirksam, tritt die Mieterhöhung nicht ein.
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3. der vertraglich vereinbarte Gebrauch der Mietsache teilweise oder vollständig nicht gewährt wird, der Mieter dies dem Vermieter schriftlich angezeigt hat und dieser nach Ablauf einer angemessenen Frist den vertragsgerechten Zustand nicht hergestellt hat.
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(3) Der Vermieter kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Mietvertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn der Mieter seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt, so z. B.
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2. bei Belästigung des Vermieters, und/oder der Wohnungsverwaltung und/oder anderer Mieter
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Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, die Höhe der Vorauszahlungen dem voraussichtlichen Jahresbedarf anzupassen und verpflichtet, die Betriebskosten jährlich abzurechnen. Für neu entstehende Betriebskosten kann deren Umlage nach Maßgabe des § 560 BGB erfolgen.
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Name des Kontoinhabers: Harald Vermieter
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(3) Der Vermieter ist berechtigt, bei verspäteter Zahlung Verzugszinsen in Höhe des ihm entstandenen Schadens, mindestens jedoch in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu erheben.
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(4) Gleicht der Mieter Teilbeträge seiner Verbindlichkeiten aus, sind diese Zahlungen vom Vermieter zunächst auf Ansprüche, deren Verjährung droht, danach auf Kosten, Zinsen und übrige Schulden anzurechnen, sofern nicht der Mieter eine andere Bestimmung angibt.
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(5) Für Mahnungen fehlender Zahlungen oder Teilbeträge kann der Vermieter Mahngebühren in Höhe von 2,50 Euro pro Mahnung, höchstens jedoch für zwei Mahnungen pro Anlass, erheben.
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(2) Der Mieter kann gegenüber Mietforderungen mit Gegenforderungen gemäß §§ 536a, 539 BGB oder wegen ungerechtfertigter Bereicherung wegen zu viel gezahlter Miete nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn er seine Absicht dem Vermieter mindestens einen Monat vor Fälligkeit der Miete schriftlich angezeigt hat.
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Der Mieter ist verpflichtet, zur Sicherung aller Ansprüche des Vermieters eine Mietkaution in Höhe von 3 Monatsmieten beizubringen, das entspricht einem Betrag von 1407,00 Euro. Der Mieter ist berechtigt, die Mietkaution in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen zu leisten. Die erste Teilzahlung ist spätestens am zum Mietbeginn fällig.Die Rückgabe der Kaution an den Mieter wird nach vertragsmäßiger Beendigung des Mietverhältnisses fällig, frühestens jedoch 6 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses, soweit keine Gegenansprüche des Vermieters bestehen. Die Rückzahlung der Kaution erfolgt erst nach Tilgung sämtlicher Verpflichtungen des Mieters, insbesondere derjenigen auf Zahlung von Mietzins, Mietnebenkosten und Instandsetzungskosten sowie nach Räumung und vertragsgerechter Herausgabe der Mietsache. Die Kaution darf nicht verpfändet oder abgetreten werden. Der Vermieter kann seine Ansprüche bereits während des Mietverhältnisses aus der Kaution befriedigen, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. In diesem Fall ist der Mieter verpflichtet, die Kautionssumme wieder aufzufüllen.
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(2) Entsteht beim Mieter nach Abschluss des Mietvertrages ein berechtigtes Interesse, einen Teil des Wohnraums Dritten zum Gebrauch zu überlassen, so kann er vom Vermieter die Erlaubnis hierzu verlangen.
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Dies gilt nicht, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund dagegen vorliegt, der Wohnraum übermäßig belegt sein würde oder dem Vermieter die Überlassung aus sonstigen Gründen nicht zugemutet werden kann.
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Ist dem Vermieter die Überlassung nur bei einer angemessenen Erhöhung der Miete zuzumuten, so kann er die Erlaubnis davon abhängig machen, dass der Mieter sich mit einer solchen Erhöhung einverstanden erklärt.
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(3) Jeder meldepflichtige Zu- oder Auszug einer Person, gleichgültig, ob es sich um einen Haushaltsangehörigen oder einen Untermieter handelt, ist dem Vermieter binnen 14 Tagen durch Vorlage der Meldebescheinigung anzuzeigen. Versäumt der Mieter die rechtzeitige Vorlage der Meldebescheinigung, ist der Vermieter gemäß § 12 des Meldegesetzes verpflichtet, die Nichtanmeldung der Meldebehörde mitzuteilen und berechtigt, vom Mieter einen Pauschalbetrag in Höhe von 25,00 Euro zu verlangen.
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Die Schönheitsreparaturen sind während der Mietdauer jeweils ohne Aufforderung des Vermieters vom Mieter auf eigene Kosten und fachgerecht auszuführen. Die Schönheitsreparaturen umfassen das Tapezieren und Anstreichen der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, Heizkörper einschließlich Heizungsrohre, der Innentüren sowie Fenster und Außentüren von innen.
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Diese Fristen beginnen jeweils ab dem Beginn des Mietverhältnisses. Lässt in besonderen Fällen der Zustand der Wohnung eine Verlängerung der Fristen zu oder fordert der Grad der Abnutzung eine Verkürzung, so ist der Vermieter verpflichtet bzw. berechtigt, nach billigem Ermessen die vorstehend genannten Zeiträume zu verlängern oder zu verkürzen.
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Demgemäß sind die Mieträume zum Ende des Mietverhältnisses in dem Zustand zurückzugeben, der bestehen würde, wenn der Mieter die obliegenden Schönheitreparaturen durchgeführt hätte. Kommt der Mieter den von ihm vorstehend übernommenen Verpflichtungen trotz Mahnung und Fristsetzung nicht nach, kann der Vermieter, ohne dass es einer Ablehnungsandrohung bedarf, die erforderlichen Arbeiten auf Kosten des Mieters durchführen lassen oder Schadenersatz in Geld verlangen..
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(2) Mängel, Störungen und Schäden an den Versorgungsleitungen bzw. an der Mietsache hat der Mieter dem Vermieter bzw. den Versorgungsunternehmen unverzüglich zu melden. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht nach, haftet er gegenüber dem Vermieter für ihm daraus entstehenden Schaden.
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Der Mieter hat kein Recht auf Ersatz von Aufwendungen für Instandsetzungen, die dem Vermieter nicht gemeldet und wofür ihm nicht eine angemessene Frist zur Abhilfe eingeräumt wurde, außer bei Gefahr in Verzug.
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(4) Dem Vermieter obliegt der Beweis, dass die Schadensursache im Gefahrenbereich des Mieters gesetzt wurde. Dem Mieter obliegt der Beweis, dass der Schaden nicht schuldhaft verursacht wurde.
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(1) Der Vermieter gewährt den Gebrauch der Mietsache in dem Zustand, den sie bei Übergabe an den Mieter aufweist.
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Der Vermieter verpflichtet sich, vor Einzug des Mieters oder, falls dies nicht möglich ist, bis spätestens zum 31.03.2021 folgende Arbeiten in den Mieträumen durchführen zu lassen: Malern der Küche
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(1) Veränderungen an der Mietsache durch den Mieter bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Vermieters. Diese Zustimmung kann davon abhängig gemacht werden, dass sich der Mieter zur Herstellung des Urzustandes bei Beendigung des Mietverhältnisses verpflichtet.
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(2) Nimmt der Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses von ihm in die Mietsache eingebrachte Gegenstände nicht heraus, gehen sie in das Eigentum des Vermieters über. Der Vermieter kann jedoch die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes verlangen. Der Mieter kann dafür keine Entschädigung fordern.
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(1) Der Vermieter darf Reparaturen, bauliche Veränderungen und Einbau von Einrichtungen, die zur Erhaltung des Gebäudes oder der Mieträume oder zur Abwendung und Beseitigung von Schäden notwendig werden, auch ohne Zustimmung des Mieters binnen angemessener Frist nach deren Ankündigung vornehmen.
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(3) Aufwendungen, die dem Mieter infolge einer solchen Maßnahme entstehen, hat der Vermieter in angemessenem Umfang zu ersetzen. Auf Verlangen hat er Vorschuss zu leisten.
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(1) Dem Vermieter steht das Recht zu, die Mieträume nach rechtzeitiger Vorankündigung zu üblicher Tageszeit zu besichtigen, um den Zustand zu prüfen. Aus wichtigen Gründen oder bei drohender Gefahr gestattet der Mieter das Betreten der Mieträume unverzüglich ohne vorherige Ankündigung zu jeder Zeit.
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(2) Will der Vermieter das Gebäude verkaufen oder ist das Mietverhältnis gekündigt, kann der Vermieter mit Kauf- oder Mietinteressenten in angemessenem Umfang die Mieträume nach Vorankündigung und Terminvereinbarung in den Zeiten 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr betreten.
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(4) Der Vermieter hat das Recht, die Mieträume bei Gefahr im Verzug auf Kosten des Mieters öffnen zu lassen, wenn der Mieter abwesend und der Schlüssel nicht verfügbar ist.
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(1) Unter Mieter und Vermieter werden die Vertragsparteien auch dann verstanden, wenn sie aus mehreren Personen bestehen. Mehrere Personen auf Mieterseite, auch Ehegatten, haften für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner.
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(1) Jede Tierhaltung mit Ausnahme von Kleintieren wie z. B. Zierfischen, Wellensittichen, Hamstern, Kanarienvögeln u. ä. in üblicher Anzahl bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Dies gilt auch für die zeitweise Verwahrung von Tieren.
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(2) Eine Zustimmung des Vermieters zur Tierhaltung bezieht sich auf ein bestimmtes Tier und kann nicht übertragen werden. Mit der Abschaffung oder dem Tod des Tieres erlischt die Zustimmung und ist vor Neuanschaffung eines Tieres neu einzuholen.
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(1) Der Vermieter ist verpflichtet, eine vorhandene Raumheizungsanlage soweit es die Witterung erfordert, mindestens jedoch von Oktober bis April eines jeden Jahres soweit in Betrieb zu halten, dass die Mieträume eine angemessene Temperatur aufweisen. Als angemessen gilt in den zum Tagesaufenthalt vorgesehenen Räumen eine Temperatur von 20 Grad Celsius in der Zeit von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr.
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(2) Störungen der Heizungsanlage hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für Schäden auf Grund schuldhafter Verletzung dieser Anzeigepflicht.
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(3) Eine durch eine allgemeine Brennstoffknappheit, behördliche Anordnung, Betriebsstörung, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, oder mangelhafte Lieferung des Fernheizkraftwerkes berechtigt den Mieter nicht zu Schadensersatzansprüchen, es sei denn, der Vermieter hätte die Störung zu vertreten und ist mit der Beseitigung derselben in Verzug geraten.
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(4) Ist eine zentrale Warmwasserversorgungsanlage vorhanden, so ist vom Vermieter eine Durchschnittstemperatur des Wassers einzuhalten, die an den Zapfstellen 40 Grad Celsius nicht unterschreitet.
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(8) Ist eine separate Etagenheizung vorhanden, betreibt der Mieter diese auf eigene Kosten einschließlich Wartung und Reinigung. Der Vermieter ist berechtigt, Nachweis der turnusmäßigen Erledigung dieser Arbeiten zu verlangen.
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(2) Aufzugsnutzung kann nicht verlangt werden bei Stillstand wegen Stromausfalls, Stilllegung infolge von Mängeln, notwendigen Reparaturen, Wartungen oder behördlicher Anordnungen, es sei denn, der Vermieter hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.
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(1) Sofern die Reinigung nicht einheitlich vom Vermieter veranlasst wird, ist der Mieter verpflichtet, die Treppen von seinem Podest abwärts bis zum nächsten Podest regelmäßig und ordnungsgemäß kostenlos zu reinigen. Gleiches trifft ggf. auf die Flächen des Hauszugangs zu.
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(1) Der Mieter hat die Mietsache unabhängig von seiner Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen in sauberem, bezugsgeeignetem Zustand und vollständig beräumt zurückzugeben. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nach, hat der Vermieter das Recht, diese Arbeiten auf Kosten des Mieters zu veranlassen.
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Der Vermieter ist berechtigt, die Mietsache nach Ankündigung auf Kosten des Mieters öffnen und reinigen zu lassen und zurückgelassene einzelne Gegenstände zu verwahren und wertloses Gerümpel vernichten zu lassen.
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Die Räumungspflicht des Mieters erstreckt sich auf alle von ihm in den Mietbereich eingebrachten Gegenstände. Für den Vermieter besteht keine Aufbewahrungspflicht für solche Gegenstände.
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(2) Endet das Mietverhältnis durch fristlose Kündigung des Vermieters, so haftet der Mieter bis zum Ablauf der vereinbarten Mietzeit bzw. bis zu dem Zeitpunkt, zu dem das Mietverhältnis kündbar war, für den Mietausfall, der durch Leerstand der Mietsache oder dadurch entsteht, dass im Falle einer Neuvermietung nicht die bisherige Miete erzielt werden kann, längstens jedoch für die Dauer von einem Jahr nach Rückgabe der Mieteinheit.
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(3) Ist zwischen den Vertragspartnern vereinbart, dass der Mieter Betriebskostenvorauszahlungen leistet, über die einmal jährlich abzurechnen ist, so verbleibt es bei dieser Regelung. Dabei gilt bezüglich dieser Betriebskosten, dass diese dergestalt zwischen dem Ausziehenden und dem Nachfolgemieter bzw. dem Vermieter geteilt werden, dass sich die Höhe des Anteiles nach der Dauer der Mietzeit richtet, soweit nicht eine Sonderablesung vereinbart oder vorgeschrieben ist.
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(4) Der Mieter hat bei Beendigung des Mietverhältnisses sämtliche, auch selbst angeschaffte, Schlüssel an den Vermieter herauszugeben. Anderenfalls ist der Vermieter berechtigt, auf Kosten des Mieters Ersatzschlüssel zu beschaffen bzw. die Schlösser zu erneuern.
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(3) Dem Mieter ist bekannt, dass ein in diesem Vertrag benannter Verwalter zur Vertretung des Vermieters berechtigt ist.
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Unterschrift Vermieter:
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Harald Vermieter
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Im Ablauf der Vertragserstellung werden die Daten des Vermieters, des/der Mietinteressenten, Lage der Garage/des Stellplatzes, des Mietverhältnisses und des Bankkontos für die Mietzahlung abgefragt. Sie können eine Kaution vertraglich vereinbaren und die Kündigungsfrist individuell eingeben.
Garagen-Stellplatzmietvertrag.htm
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Sind Sie als Vermieter bezüglich der Mieteinnahmen aus diesem Vertrag von der Umsatzsteuerpflicht befreit?
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Beauftragt der Vermieter einen Verwalter mit der Wahrnehmung seiner Aufgaben aus diesem Vertrag, wird der Verwalter im Vertrag benannt.
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Die Betriebskostenpauschale ist in angemessener Höhe zu vereinbaren. Der Vermieter ist berechtigt, bei gestiegenen Betriebskosten die Pauschale angemessen zu erhöhen.
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Vermieter:
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Alle Schlüssel bleiben Eigentum des Vermieters und sind diesem bei Beendigung des Mietverhältnisses auszuhändigen.
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Unter Mieter und Vermieter werden die Vertragsparteien auch dann verstanden, wenn sie aus mehreren natürlichen Personen bestehen.
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als Vermieter
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(1) Der Vermieter vermietet dem Mieter
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(2) Mieter und Vermieter erklären, dass dieser Mietvertrag rechtlich und wirtschaftlich selbständig und unabhängig von dem Abschluss jedes anderen Mietvertrages sein soll.
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(1) Der Vermieter kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist insbesondere dann fristlos kündigen, wenn
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b) der Mieter ohne schriftliche Einwilligung des Vermieters die Mieträume vertragswidrig zu anderem als in § 1 Absatz 1 vereinbartem Zweck benutzt oder dieselben durch unangemessenen Gebrauch bzw. Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfaltspflicht erheblich gefährdet;
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c) der Mieter bzw. sein Betrieb oder eine Person, die zu seinem Betrieb oder seinen Beauftragten gehört, die guten Sitten verletzt oder sich trotz schriftlicher Ermahnung des Vermieters einer erheblichen Belästigung des Vermieters oder anderer Mieter schuldig macht.
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(2) Endet das Mietverhältnis durch eine Kündigung des Vermieters aus Gründen, die der Mieter zu vertreten hat (z. B. vertragswidriger Gebrauch, Zahlungsrückstände), so hat der Mieter dem Vermieter alle Schäden zu ersetzen, die diesem durch die vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses entstehen, z. B. dadurch, dass die Flächen/Räume nach Auszug des Mieters zeitweilig ganz oder teilweise nicht gegen Zahlung eines Entgeltes überlassen bzw. nur zu einem niedrigeren Entgelt vermietet werden können.
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(3) Der Vermieter ist berechtigt, bei verspäteter Zahlung Verzugszinsen in Höhe des ihm entstandenen Schadens, mindestens jedoch in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu erheben.
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(4) Gleicht der Mieter Teilbeträge seiner Verbindlichkeiten aus, sind diese Zahlungen vom Vermieter zunächst auf Ansprüche, deren Verjährung droht, danach auf Kosten, Zinsen und übrige Schulden anzurechnen, sofern nicht der Mieter eine andere Bestimmung angibt.
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(5) Für Mahnungen fehlender Zahlungen oder Teilbeträge kann der Vermieter Mahngebühren in Höhe von 2,50 Euro pro Mahnung, höchstens jedoch für zwei Mahnungen pro Anlass, erheben.
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Der Mieter ist verpflichtet, zur Sicherung aller Ansprüche des Vermieters bis spätestens zum Tag der Übergabe der Mietsache eine Mietkaution in Höhe von 50,00 Euro beizubringen.
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Die Rückgabe der Kaution an den Mieter wird nach vertragsmäßiger Beendigung des Mietverhältnisses fällig, spätestens jedoch 6 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses, soweit keine Gegenansprüche des Vermieters bestehen.
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Der Kautionsbetrag ist auf das in § 5 (1) dieses Vertrages benannte Bankkonto zu überweisen. Der Vermieter ist zur Anlage des Kautionsbetrages getrennt von seinem Vermögen zu einer für Spareinlagen mit 3 monatiger Kündigungsfrist üblichem Zinssatz verpflichtet.
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(3) Entsteht beim Mieter ein berechtigtes Interesse, Teile der Mietsache Dritten zum Gebrauch zu überlassen, darf er eine Untervermietung nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters vornehmen.
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Der Vermieter ist berechtigt, die Erteilung seiner Erlaubnis zur Untervermietung von der Zahlung eines Untermietzuschlages durch den Mieter abhängig zumachen. Eine erteilte Zustimmung gilt nur für den Einzelfall. Sie kann vom Vermieter jederzeit aus wichtigem Grund widerrufen werden.
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(2) Der Mieter hat dem Vermieter über Schäden an der Mietsache umgehend zu informieren.
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Schäden, für die der Mieter einzustehen hat, hat er sofort zu beseitigen. Kommt er dieser Pflicht innerhalb einer angemessenen Pflicht nicht nach, ist der Vermieter berechtigt, die Schäden auf Kosten des Mieters beheben zu lassen.
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Unterschrift Vermieter:
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Angesprochen werden insbesondere private Vermieter und mittelständige Hausverwalter, die in der Mietvertrags-Maschine online und schnell Mietverträge und weitere Dokumente für die Vermietung erstellen.
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Um die Daten eines Mietinteressenten für seine Prüfung und Erstellung eines Mietangebotes zusammenzutragen, eignet sich die Selbstauskunft aus der Mietvertragsmaschine, die er ausgefüllt mit den weiter geforderten Dokumenten beim Vermieter vorlegen kann.
Muster-Selbstauskunft.htm
Vermieter:
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derzeitiger Vermieter: ........................................
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Anschrift des Vermieters: .................................
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Sollte sich nach Zustandekommen eines Mietverhältnisses ergeben, dass einige Ihrer vorstehenden Angaben nicht korrekt sind, berechtigt das den Vermieter zur Anfechtung oder fristlosen Kündigung des Mietvertrages.
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Bitte fügen Sie der Selbstauskunft eine Bescheinigung bei, in der Ihr bisheriger Vermieter bestätigt, dass Sie aus diesem Mietverhältnis keine Mietschulden haben.
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Bei Erstellung des Übergabeprotokolls entscheiden Sie nach anfänglicher Eingabe von Vermieter, Mieter und Wohnungsanschrift, ob das Protokoll bei Mietbeginn (Wohnungsübergabe) oder Mietende (Wohnungsabnahme) erstellt wird.
Übergabeprotokoll.htm
Geben Sie Namen und Anschrift des Vermieters bzw. Verwalters ein!
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