(1) Dem Hauptmieter oder dessen Beauftragten steht das Recht zu, die Mieträume nach rechtzeitiger Vorankündigung zu üblicher Tageszeit zu besichtigen, um den Zustand zu prüfen. Aus wichtigen Gründen oder bei drohender Gefahr gestattet der Untermieter das Betreten der Mieträume unverzüglich ohne vorherige Ankündigung zu jeder Zeit.
Muster-Untermietvertrag-Wohnraum.htm
Tragen Sie ein, in welcher Tageszeit die Haustüren auf jeden Fall abzuschließen sind!
Hausordnung.htm
Tragen Sie ein, zu welcher Tageszeit die Mieter geräuschintensive handwerkliche Arbeiten durchführen dürfen!
Hausordnung.htm
(1) Dem Vermieter steht das Recht zu, die Mieträume nach rechtzeitiger Vorankündigung zu üblicher Tageszeit zu besichtigen, um den Zustand zu prüfen. Aus wichtigen Gründen oder bei drohender Gefahr gestattet der Mieter das Betreten der Mieträume unverzüglich ohne vorherige Ankündigung zu jeder Zeit.
Muster-Wohnraum-Mietvertrag.htm