a) des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage, hierzu gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft, der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums, die Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der Kosten der Eichung sowie die Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung;
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Hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Beaufsichtigung, der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft sowie die Kosten der Reinigung der Anlage.
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Hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand und der Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen.
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Hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Überwachung, Pflege und Reinigung der Einrichtungen, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit sowie die Kosten der Wasserversorgung entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind.
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(7) Zu den umlagefähigen Betriebskosten der Heizungs- und Warmwasserversorgung gehören insbesondere Brennstoffkosten einschließlich der Kosten für elektrischen Strom, Anfuhrkosten für Brennstoffe, Kosten für Bedienung, Reinigung, Wartung und technische Überwachung der Anlage einschließlich des Schornsteins. Ferner gehören dazu die Kosten der Verwendung von Wärmezählern, Heizkostenverteilern, Warmwasserzählern, Warmwasserkostenverteilern. Bei Versorgung mit Fernwärme sind die dafür anfallenden Kosten Heizkosten. Insbesondere zählen dazu Kosten der Wärmelieferung einer nicht zur Wirtschaftseinheit gehörenden Anlage und die Kosten des Betriebes der dazugehörenden Hausanlagen einschließlich Kosten für Betriebsstrom, Bedienung, Überwachung, Pflege der Anlage, regelmäßigen Prüfung der Betriebssicherheit einschließlich Einstellung durch einen Fachmann, Reinigung der Anlage und des Betriebsraumes, Kosten der Verwendung messtechnischer Ausstattung zur Verbrauchserfassung.
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