(2) Mängel, Störungen und Schäden an den Versorgungsleitungen bzw. an der Mietsache hat der Untermieter dem Hauptmieter bzw. den Versorgungsunternehmen unverzüglich zu melden. Kommt der Untermieter dieser Verpflichtung nicht nach, haftet er gegenüber dem Hauptmieter für ihm daraus entstehenden Schaden.
Muster-Untermietvertrag-Wohnraum.htm
Mängel und Vereinbarungen zur Mängelbeseitigung:
Muster-Übergabeprotokoll.htm
Hat der Vermieter noch Mängel an der Mietsache zu beseitigen bzw. andere Arbeiten auszuführen?
Wohnraum-Mietvertrag.htm
Hat der Hauptmieter noch Mängel an der Mietsache zu beseitigen bzw. andere Arbeiten auszuführen?
Untermietvertrag-Wohnraum.htm
(2) Mängel, Störungen und Schäden an den Versorgungsleitungen bzw. an der Mietsache hat der Mieter dem Vermieter bzw. den Versorgungsunternehmen unverzüglich zu melden. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht nach, haftet er gegenüber dem Vermieter für ihm daraus entstehenden Schaden.
Muster-Wohnraum-Mietvertrag.htm