(1) Bei Vorhandensein einer Aufzugsanlage ist die Benutzung des Aufzuges nach den Vorschriften für die Bedienung von Aufzügen gestattet. Die ggf. von zuständigen Überwachungsorganen erlassenen Betriebsvorschriften sowie die entsprechenden Bestimmungen in der Hausordnung sind zu beachten.
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- Hausordnung
Mietvertrags-Maschine.htm
Zu Beginn verlangt die Erstellung der Hausordnung als Anlage zum Wohnungs-Mietvertrag nur wenige Dateneingaben, um durch Angabe der Mietwohnung den Zusammenhang zum Wohnungs-Mietvertrag deutlich zu machen.
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Nachfolgend kann der vorgegebene Text der Hausordnung individuell ergänzt werden, z. B. mit der Angabe der Bohr- und Ruhezeiten, Verpflichtung zur Hausreinigung, Winterdienst, Verschluss der Haustür usw.
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Wollen Sie weitere speziell für das Haus zutreffende Bedingungen in die Hausordnung aufnehmen?
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Formulieren Sie, welche sonstigen Bestimmungen Sie in Hausordnung aufnehmen wollen!
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Es ist sinnvoll, dem Mieter als Anlage zum Wohnungsmietvertrag die Hausordnung vorzulegen, in der Besonderheiten des Mietobjektes berücksichtigt sind und die allgememeinen Regeln des Zusammenlebens und der gegenseitigen Rücksichtnahme visualisiert werden.
Muster-Hausordnung.htm
Die angepasste Hausordnung kann in der Mietvertragsmaschine erstellt werden.
Muster-Hausordnung.htm
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Die Hausordnung dient dem Schutz des individuellen Bereichs der Bewohner (Wohnungseigentümer und Mieter) sowie der Regelung des Gebrauchs der gemeinschaftlich zu nutzenden Gebäudeteile und Anlagen und ist Bestandteil des Mietvertrages.
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Die Bewohner sichern gegenseitige verständnisvolle Rücksichtnahme und pflegliche Behandlung aller Bestandteile der Wohnanlage zu. Darüber hinaus sind alle Bewohner verpflichtet, nachstehende Regelungen der Hausordnung einzuhalten.
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Wohnraum-Mietvertrag.htm
Hausordnung
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(1) Bei Vorhandensein einer Aufzugsanlage ist die Benutzung des Aufzuges nach den Vorschriften für die Bedienung von Aufzügen gestattet. Die ggf. von zuständigen Überwachungsorganen erlassenen Betriebsvorschriften sowie die entsprechenden Bestimmungen in der Hausordnung sind zu beachten.
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