Flächen (Gehweg, Hauseingänge, Trockenraum und Kellergänge)
Hausordnung.htm
Hauseingänge, Wege, Zufahrten, Treppenhäuser und Flure sowie Ver- und Entsorgungsleitungen sind von Hindernissen freizuhalten. Selbige sind wöchentlich zu reinigen. Das Abstellen von Gegenständen ist dort nicht gestattet. Grundsätzlich bedarf das Auf- und Abstellen von Gegenständen, insbesondere Fahrrädern, Kinderwagen, Fahrzeugen usw. auf Gemeinschaftsflächen der Zustimmung des Vermieters.
Muster-Hausordnung.htm
Die Reinigung der gemeinschaftlich genutzten Flächen, wie Gehweg, Hauseingänge, Trockenraum und Kellergänge, hat in wöchentlich wechselnder Reihenfolge durch die Mieter zu erfolgen.
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