Für die Kündigung des Mietverhältnisses aus wichtigem Grund gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
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(2) Störungen der Heizungsanlage hat der Untermieter dem Hauptmieter unverzüglich anzuzeigen. Der Untermieter haftet gegenüber dem Hauptmieter für Schäden auf Grund schuldhafter Verletzung dieser Anzeigepflicht.
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Die Wirksamkeit einer Befristung erfordert, dass der Vermieter dem Mieter den Grund der Befristung bei Vertragsschluss schriftlich mitteilt, sonst ist die Befristung nicht wirksam.
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Die Vertragsparteien können schriftlich vereinbaren, dass die Miete durch den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird. Während der Geltung einer Indexmiete muss die Miete, von Erhöhungen nach den §§ 559 bis 560 abgesehen, jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben. Eine Erhöhung nach § 559 kann nur verlangt werden, soweit der Vermieter bauliche Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt hat, die er nicht zu vertreten hat. Eine Erhöhung nach § 558 ist ausgeschlossen.
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Die Wirksamkeit einer Befristung erfordert, dass der Hauptmieter dem Untermieter den Grund der Befristung bei Vertragsschluss schriftlich mitteilt. Anderenfalls gilt das Untermietverhältnis als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
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(1) Für die Kündigung des Mietverhältnisses aus wichtigem Grund gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
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(3) Der Vermieter kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Mietvertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn der Mieter seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt, so z. B.
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Dies gilt nicht, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund dagegen vorliegt, der Wohnraum übermäßig belegt sein würde oder dem Vermieter die Überlassung aus sonstigen Gründen nicht zugemutet werden kann.
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(2) Störungen der Heizungsanlage hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für Schäden auf Grund schuldhafter Verletzung dieser Anzeigepflicht.
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(1) Der Vermieter kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist insbesondere dann fristlos kündigen, wenn
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Der Vermieter ist berechtigt, die Erteilung seiner Erlaubnis zur Untervermietung von der Zahlung eines Untermietzuschlages durch den Mieter abhängig zumachen. Eine erteilte Zustimmung gilt nur für den Einzelfall. Sie kann vom Vermieter jederzeit aus wichtigem Grund widerrufen werden.
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