Die Hausordnung dient dem Schutz des individuellen Bereichs der Bewohner (Wohnungseigentümer und Mieter) sowie der Regelung des Gebrauchs der gemeinschaftlich zu nutzenden Gebäudeteile und Anlagen und ist Bestandteil des Mietvertrages.
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Die Bewohner sichern gegenseitige verständnisvolle Rücksichtnahme und pflegliche Behandlung aller Bestandteile der Wohnanlage zu. Darüber hinaus sind alle Bewohner verpflichtet, nachstehende Regelungen der Hausordnung einzuhalten.
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Die Haustüren sind zum Schutz aller Bewohner und zur Gewährleistung des Versicherungsschutzes geschlossen zu halten. Verantwortlich dafür ist jeder Mieter, der das Haus betritt oder verlässt, ebenso Angehörige und Besucher des Mieters.
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Zu jeder Zeit ist jedes über das normale Maß hinausgehende Geräusch, welches die Ruhe der Bewohner beeinträchtigen würde, zu vermeiden.
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Das Abspielen und Abhören von Rundfunkempfängern, Tonträgern und TV jeder Art sowie das Hausmusizieren ist stets auf die Wohnung und Zimmerlautstärke zu beschränken. Bei Festlichkeiten aus besonderem Anlass, die über 22.00 Uhr andauern, ist auf andere Bewohner Rücksicht zu nehmen und zu erwartende Beeinträchtigungen den Betroffenenin Vorfeld anzukündigen.
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Die Vermeidung unzumutbarer Störungen der Bewohner und Anlieger gehört zu den Obliegenheiten der Aufsichtspflichtigen dort spielender Kinder.
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Jeder Bewohner hat die von ihm genutzten Räume zu jeder Jahreszeit nach außen (nicht in das Treppenhaus) ausreichend zu lüften. Zur Vermeidung der Auskühlung der selbst genutzten sowie anliegender Wohnungen ist während der kalten Jahreszeit ein zu langes Lüften zu vermeiden.
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