Der Mieter ist nur zur Abstellung einer Kaution verpflichtet, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist.
Wohnraum-Mietvertrag.htm
Der Mieter ist nur zur Abstellung einer Kaution verpflichtet, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist.
Untermietvertrag-Wohnraum.htm
Nimmt der Hauptmieter die Kaution als Barbetrag in Empfang, ist er zur Anlage getrennt von seinem Vermögen zu einem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz verpflichtet. Die Erträge stehen dem Untermieter zu. Alternativ kann die Abstellung der Kaution als Bankbürgschaft oder Sparbuch mit Verpfändungserklärung erfolgen.
Untermietvertrag-Wohnraum.htm
Der Mieter ist zur Abstellung einer Kaution nur verpflichtet, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist.
Garagen-Stellplatzmietvertrag.htm
Alternativ kann die Abstellung der Kaution als Bankbürgschaft, Wertpapiere oder Sparbuch mit Verpfändungserklärung erfolgen.
Garagen-Stellplatzmietvertrag.htm