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Zustimmung


Muster-Untermietvertrag-Wohnraum.htm

Zusätzliche Schlüssel darf der Untermieter nur nach schriftlicher Zustimmung des Hauptmieters anfertigen lassen.

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(1) Veränderungen an der Mietsache durch den Untermieter bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Hauptmieters. Diese Zustimmung kann davon abhängig gemacht werden, dass sich der Untermieter zur Herstellung des Urzustandes bei Beendigung des Mietverhältnisses verpflichtet.

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(1) Der Vermieter darf Reparaturen, bauliche Veränderungen und Einbau von Einrichtungen, die zur Erhaltung des Gebäudes oder der Mieträume oder zur Abwendung und Beseitingung von Schäden notwendig werden, auch ohne Zustimmung des Untermieters binnen angemessener Frist nach deren Ankündigung vornehmen.

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(1) Jede Tierhaltung mit Ausnahme von Kleintieren wie z. B. Zierfischen, Wellensittichen, Hamstern, Kanarienvögeln u. ä. in üblicher Anzahl bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hauptmieters. Dies gilt auch für die zeitweise Verwahrung von Tieren.

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(2) Eine Zustimmung zur Tierhaltung bezieht sich auf ein bestimmtes Tier und kann nicht übertragen werden. Mit der Abschaffung oder dem Tod des Tieres erlischt die Zustimmung und ist vor Neuanschaffung eines Tieres neu einzuholen.

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(3) Eine erteilte Zustimmung kann widerrufen bzw. der vorübergehenden Aufenthalt untersagt werden, wenn von dem Tier Störungen und/oder Belästigungen ausgehen.

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Hauseingänge, Wege, Zufahrten, Treppenhäuser und Flure sowie Ver- und Entsorgungsleitungen sind von Hindernissen freizuhalten. Selbige sind wöchentlich zu reinigen. Das Abstellen von Gegenständen ist dort nicht gestattet. Grundsätzlich bedarf das Auf- und Abstellen von Gegenständen, insbesondere Fahrrädern, Kinderwagen, Fahrzeugen usw. auf Gemeinschaftsflächen der Zustimmung des Vermieters.

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Insbesondere ist die Lagerung von Heizöl, Benzin, Öl, Diesel und anderen leicht entzündbaren Stoffen ohne Zustimmung des Vermieters untersagt. Die Lagerung von Alttextilien, Zeitungen und sonstigen leicht entzündbaren Stoffen in Keller-, Boden- oder sonstigen Räumen ist nicht gestattet.

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Untermietvertrag-Wohnraum.htm

Vor Vereinbarung einer Untervermietung sollte die Zustimmung des Vermieters der Wohnung eingeholt werden.

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Muster-Wohnraum-Mietvertrag.htm

Zusätzliche Schlüssel darf der Mieter nur nach schriftlicher Zustimmung des Vermieters anfertigen lassen.

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(1) Veränderungen an der Mietsache durch den Mieter bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Vermieters. Diese Zustimmung kann davon abhängig gemacht werden, dass sich der Mieter zur Herstellung des Urzustandes bei Beendigung des Mietverhältnisses verpflichtet.

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(1) Der Vermieter darf Reparaturen, bauliche Veränderungen und Einbau von Einrichtungen, die zur Erhaltung des Gebäudes oder der Mieträume oder zur Abwendung und Beseitigung von Schäden notwendig werden, auch ohne Zustimmung des Mieters binnen angemessener Frist nach deren Ankündigung vornehmen.

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(1) Jede Tierhaltung mit Ausnahme von Kleintieren wie z. B. Zierfischen, Wellensittichen, Hamstern, Kanarienvögeln u. ä. in üblicher Anzahl bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Dies gilt auch für die zeitweise Verwahrung von Tieren.

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(2) Eine Zustimmung des Vermieters zur Tierhaltung bezieht sich auf ein bestimmtes Tier und kann nicht übertragen werden. Mit der Abschaffung oder dem Tod des Tieres erlischt die Zustimmung und ist vor Neuanschaffung eines Tieres neu einzuholen.

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(3) Eine erteilte Zustimmung kann widerrufen bzw. der vorübergehenden Aufenthalt untersagt werden, wenn von dem Tier Störungen und/oder Belästigungen ausgehen.

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Muster-Garagen-Stellplatzmietvertrag.htm

(3) Entsteht beim Mieter ein berechtigtes Interesse, Teile der Mietsache Dritten zum Gebrauch zu überlassen, darf er eine Untervermietung nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters vornehmen.

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Muster-Garagen-Stellplatzmietvertrag.htm

Der Vermieter ist berechtigt, die Erteilung seiner Erlaubnis zur Untervermietung von der Zahlung eines Untermietzuschlages durch den Mieter abhängig zumachen. Eine erteilte Zustimmung gilt nur für den Einzelfall. Sie kann vom Vermieter jederzeit aus wichtigem Grund widerrufen werden.

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