Muster-Untermietvertrag-Wohnraum.htm
(1) Der Untermieter hat sich entsprechend den Regelungen des Hauptmietvertrages an der Reinigung der Gemeinschaftsflächen zu beteiligen.
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Haben die Mieter wechselnd Gemeinschaftsflächen zu reinigen?
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Tragen Sie ein, welche Gemeinschaftsflächen die Mieter im wöchentlichen Wechsel zu reinigen haben!
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Hauseingänge, Wege, Zufahrten, Treppenhäuser und Flure sowie Ver- und Entsorgungsleitungen sind von Hindernissen freizuhalten. Selbige sind wöchentlich zu reinigen. Das Abstellen von Gegenständen ist dort nicht gestattet. Grundsätzlich bedarf das Auf- und Abstellen von Gegenständen, insbesondere Fahrrädern, Kinderwagen, Fahrzeugen usw. auf Gemeinschaftsflächen der Zustimmung des Vermieters.
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Auf den Zuwegen, äußeren Anlagen, Fluren, Treppenhäusern und Gemeinschaftsflächen ist jeglicher Lärm zu vermeiden.
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Der Vermieter ist berechtigt, Dritte mit der Reinigung der Gemeinschaftsflächen zu beauftragen. Der Vermieter ist auch berechtigt, vorhandene Gemeinschafträume (z. B. Trockenraum, Fahrradraum) bei Bedarf jederzeit umzufunktionieren.
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Werden Gemeinschaftsräume (z. B. Treppenhäuser) beheizt, tragen diese Kosten die Nutzer dergestalt, dass bei der Berechnung der beheizten Fläche die beheizten Gemeinschaftsflächen nicht mit eingerechnet werden.
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