(1) Soweit für Fernsehen und Rundfunk keine Gemeinschaftsantenne oder kein Breitbandanschluss vorhanden ist, ist der Untermieter verpflichtet, auch nach Abschluss dieses Untermietvertrages eine diesbezügliche Installation zu dulden.
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(2) Entsteht beim Mieter nach Abschluss des Mietvertrages ein berechtigtes Interesse, einen Teil des Wohnraums Dritten zum Gebrauch zu überlassen, so kann er vom Vermieter die Erlaubnis hierzu verlangen.
Muster-Wohnraum-Mietvertrag.htm
(1) Soweit für Fernsehen und Rundfunk keine Gemeinschaftsantenne oder kein Breitbandanschluss vorhanden ist, ist der Mieter verpflichtet, auch nach Abschluss dieses Mietvertrages eine diesbezügliche Installation zu dulden.
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(2) Mieter und Vermieter erklären, dass dieser Mietvertrag rechtlich und wirtschaftlich selbständig und unabhängig von dem Abschluss jedes anderen Mietvertrages sein soll.
Muster-Garagen-Stellplatzmietvertrag.htm
Bitte bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift, dass die von Ihnen vorstehend eingetragenen Informationen der Wahrheit entsprechen und vollständig sind. Ihre Angaben werden bei Abschluss eines Mietvertrages herangezogen.
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