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Schönheitsreparaturen


Muster-Untermietvertrag-Wohnraum.htm

§ 12 Schönheitsreparaturen

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Dem Untermieter obliegt unter Berücksichtigung des Zustandes der Räume die Pflicht der Ausführung der Schönheitsreparaturen im Abstand von 5 Jahren.

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Bei Beendigung des Mietverhältnisses trifft den Mieter die Beweislast für die fristgemäße Durchführung der Schönheitsreparaturen. Hat der Mieter die Renovierungsfristen gemäß Fristenvereinbarung vertragswidrig nicht eingehalten und sind diese somit bei Beendigung des Mietverhältnisses überschritten, schuldet der Mieter eine Endrenovierung.

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(1) Der Untermieter hat die Mietsache unabhängig von seiner Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen in sauberem Zustand und vollständig beräumt zurückzugeben. Kommt er dieser Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nach, hat der Hauptmieter das Recht, diese Arbeiten auf Kosten des Untermieters zu veranlassen.

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Muster-Aufstellung-Betriebskosten.htm

Hierzu gehören die Vergütung, die Sozialbeiträge und alle geldwerten Leistungen, die der Eigentümer oder Erbbauberechtigte dem Hauswart für seine Arbeit gewährt, soweit diese nicht die Instandhaltung, Instandsetzung, Erneuerung, Schönheitsreparaturen oder die Hausverwaltung betrifft.

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Wollen Sie Vereinbarungen zur Übernahme der Schönheitsreparaturen durch den Untermieter treffen?

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Welche Abstände für die Ausführung der Schönheitsreparaturen wollen Sie festlegen?

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Fristen: (Dem Untermieter obliegt unter Berücksichtigung des Zustandes der Räume die Pflicht der Ausführung der Schönheitsreparaturen im Abstand von 5 Jahren.)

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Muster-Wohnraum-Mietvertrag.htm

§ 11 Schönheitsreparaturen

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Die Schönheitsreparaturen sind während der Mietdauer jeweils ohne Aufforderung des Vermieters vom Mieter auf eigene Kosten und fachgerecht auszuführen. Die Schönheitsreparaturen umfassen das Tapezieren und Anstreichen der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, Heizkörper einschließlich Heizungsrohre, der Innentüren sowie Fenster und Außentüren von innen.

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Die Schönheitsreparaturen sollten in der Regel nach Ablauf folgender Zeiträume ausgeführt werden:.

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(1) Der Mieter hat die Mietsache unabhängig von seiner Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen in sauberem, bezugsgeeignetem Zustand und vollständig beräumt zurückzugeben. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nach, hat der Vermieter das Recht, diese Arbeiten auf Kosten des Mieters zu veranlassen.

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